Eine überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) trat in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2003 in Kraft. Erstmals wurde dabei berücksichtigt, dass Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur Entnahmestelle in unser Trinkwasser gelangen können. Bereits in den Vorgängern der Verordnung wurden Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung und Überprüfung zu den Aufgaben der Wasserwerke gehören. Neu dazugekommen bzw. ergänzt wurde in der Neuauflage eine Überprüfung im Haushalt. Gemessen werden dabei diejenigen Stoffe, welche erst durch die Hauptleitung und insbesondere durch die Hausinstallation in das Trinkwasser gelangen können. Das bedeutet, jeder Hauseigentümer oder Vermieter ist für die Trinkwasserqualität mitverantwortlich was die Hausinstallationen betrifft. Im öffentlichen Gebrauch und Gebäuden, wie z. B. Krankenhäuser, Schulen und Arztpraxen sind aufgrund besonderer Gefährdungspotentiale zusätzliche Vorschriften zu beachten.